Rechtsprechung
VG Ansbach, 06.06.2018 - AN 2 E 18.00968 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; JAPO § 13
Nachteilsausgleich wegen körperlicher Beeinträchtigung durch Verwendung einer Schreibkraft statt eines Laptops - rewis.io
Nachteilsausgleich wegen körperlicher Beeinträchtigung durch Verwendung einer Schreibkraft statt eines Laptops
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Überprüfung der …
Auszug aus VG Ansbach, 06.06.2018 - AN 2 E 18.00968
Die Gerichte haben aufgrund der Garantie des effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG zu kontrollieren, ob die organisatorischen Maßnahmen der Prüfungsbehörde ausreichen, um die Chancengleichheit zu erreichen (vgl. BVerfG B. v. 21.12.1992, NJW 1993, 917).
- VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 2 K 18.02269
Nachteilsausgleich bei Sehnenscheidenentzündung und psychogener Dysphonie
Die Klägerin hat - nach eigenen Angaben - einen Grad der Behinderung von 30. Amtsärztlich festgestellt wurde bereits im Verfahren AN 2 E 18.00968 eine angeborene Knochenanomalie, die zu einer anhaltenden schmerzhaften Erkrankung beider Handgelenke führt.Bereits am 28. März 2018 (Verfahren AN 2 E 18.00968) wurde die Klägerin auf den Nachteilsausgleich mittels Schreibkraft hingewiesen.
Bereits im Verfahren AN 2 E 18.00968 stellte der Privatarzt die Diagnose "Dysphonie".