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   VG Ansbach, 06.06.2018 - AN 2 E 18.00968   

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https://dejure.org/2018,16775
VG Ansbach, 06.06.2018 - AN 2 E 18.00968 (https://dejure.org/2018,16775)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06.06.2018 - AN 2 E 18.00968 (https://dejure.org/2018,16775)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - AN 2 E 18.00968 (https://dejure.org/2018,16775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; JAPO § 13
    Nachteilsausgleich wegen körperlicher Beeinträchtigung durch Verwendung einer Schreibkraft statt eines Laptops

  • rewis.io

    Nachteilsausgleich wegen körperlicher Beeinträchtigung durch Verwendung einer Schreibkraft statt eines Laptops

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Überprüfung der

    Auszug aus VG Ansbach, 06.06.2018 - AN 2 E 18.00968
    Die Gerichte haben aufgrund der Garantie des effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG zu kontrollieren, ob die organisatorischen Maßnahmen der Prüfungsbehörde ausreichen, um die Chancengleichheit zu erreichen (vgl. BVerfG B. v. 21.12.1992, NJW 1993, 917).
  • VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 2 K 18.02269

    Nachteilsausgleich bei Sehnenscheidenentzündung und psychogener Dysphonie

    Die Klägerin hat - nach eigenen Angaben - einen Grad der Behinderung von 30. Amtsärztlich festgestellt wurde bereits im Verfahren AN 2 E 18.00968 eine angeborene Knochenanomalie, die zu einer anhaltenden schmerzhaften Erkrankung beider Handgelenke führt.

    Bereits am 28. März 2018 (Verfahren AN 2 E 18.00968) wurde die Klägerin auf den Nachteilsausgleich mittels Schreibkraft hingewiesen.

    Bereits im Verfahren AN 2 E 18.00968 stellte der Privatarzt die Diagnose "Dysphonie".

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